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   OLG Hamm, 03.12.2020 - 3 Ws 461/20   

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https://dejure.org/2020,39899
OLG Hamm, 03.12.2020 - 3 Ws 461/20 (https://dejure.org/2020,39899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2020 - 3 Ws 461/20 (https://dejure.org/2020,39899)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 3 Ws 461/20 (https://dejure.org/2020,39899)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2020 - 3 Ws 461/20
    Denn dieses erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar eine vom Strafvollzug getrennte Unterbringung der Sicherungsverwahrten in besonderen Gebäuden oder Abteilungen, aber keine vollständige räumliche Ablösung vom Strafvollzug (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 -, Rn. 115, juris).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2020 - 3 Ws 461/20
    Denn die Umsetzung des Abstandsgebots einschließlich des Ausmaßes der Besserstellung gegenüber dem Strafvollzug wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht im Detail vorgegeben, so dass den jeweiligen Landesgesetzgebern insofern ein Gestaltungsspielraum zukam (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Rn. 122; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 2 Ws 449/13 -, Rn. 23; beide juris).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2014 - 2 Ws 449/13

    Überprüfungsverfahren für die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2020 - 3 Ws 461/20
    Denn die Umsetzung des Abstandsgebots einschließlich des Ausmaßes der Besserstellung gegenüber dem Strafvollzug wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht im Detail vorgegeben, so dass den jeweiligen Landesgesetzgebern insofern ein Gestaltungsspielraum zukam (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 -, Rn. 122; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 2 Ws 449/13 -, Rn. 23; beide juris).
  • OLG Hamm, 26.10.2023 - 3 Ws 319/23

    Sicherungsverwahrung; ausreichende Betreuung; Fristsetzung; Therapie; Wartezeit;

    Sofern eine entsprechende Maßnahme innerhalb des Maßregelvollzuges aufgrund des Nichterreichens der für die erforderlichen gruppendynamischen Prozesse ausreichende Teilnehmerzahl aus sachlichen Gründen nicht zustande kommen sollte, so ist dem Untergebrachten jedenfalls die Teilnahme an einer vergleichbaren Maßnahme innerhalb des Strafvollzuges anzubieten (vgl. zum Trennungsgebot betreffend das Angebot auf Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt: Senat, Beschluss vom 3. November 2020 - III-3 Ws 461/20 - juris, Rdnr. 13 ff.).
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